Neue Einreisebestimmungen - Was muss ich beachten, wenn ich aus den Herbstferien zurückkehre?

Neue Einreisebestimmungen - Was muss ich beachten, wenn ich aus den Herbstferien zurückkehre?

Ab Montag, 20. September, gilt in der Schweiz sowohl für Touristen als auch für Einheimische ein neues Einreiseregime. Die Antworten auf die drängendsten Fragen.

Ich reise in den Herbstferien ins Ausland. Was muss ich bei meiner Rückkehr in die Schweiz beachten? Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise einen negativen Test vorweisen (PCR- oder Antigentest). Nach vier bis sieben Tagen muss man sich dann in der Schweiz nochmals testen lassen und das Resultat der zuständigen kantonalen Stelle melden. Ausserdem müssen alle Einreisenden – ob Touristen oder Einheimische – ein Einreiseformular, das so genannte Passenger Locator Form SwissPLF ausfüllen.

Betrifft diese neue Regelung mich auch, wenn ich geimpft bin? Zum Teil. Für Geimpfte und Genesene reicht das Vorweisen eines Covid-Zertifikats oder eines anderen gültigen Nachweises für eine Impfung respektive Genesung. Ein Test ist nicht nötig. Allerdings müssen auch geimpfte und genesene Personen das Einreiseformular SwissPLF ausfüllen.

Spielt es eine Rolle, ob ich mit dem Flugzeug oder dem Auto einreise? Nein. Was den Fernverkehr betrifft, so müssen jedoch die Fluggesellschaften und die Busunternehmen überprüfen, ob Einreisende über ein SwissPLF und ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verfügen.

Neue Einreisebestimmungen - Was muss ich beachten, wenn ich aus den Herbstferien zurückkehre?

Was passiert, wenn ich keinen Testnachweis vorlegen kann oder das Einreiseformular nicht ausgefüllt habe? Wer bei der Einreise keinen Test vorweisen kann, muss diesen sofort in der Schweiz nachholen. Zudem können Ordnungsbussen verhängt werden. Für fehlende Testnachweise beträgt diese Busse 200 Franken, ein fehlendes Einreiseformular kostet 100 Franken. Auch wer es versäumt, sich nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz erneut testen zu lassen und dies dem Kanton zu melden, riskiert eine Busse.

Wer kontrolliert, ob ich getestet bin? Für die Kontrolle an der Grenze sind die Eidgenössische Zollverwaltung und die örtlichen Polizeieinheiten zuständig. Sie führen risikobasierte Kontrollen durch. Zudem sind die Kantone angehalten, Stichproben durchzuführen, ob man sich auch wirklich ein zweites Mal hat testen lassen.

Wie will der Kanton das kontrollieren? Wer einreist, muss sein zweites Testresultat auf einer Internetseite der entsprechenden kantonsärztlichen Dienste zusammen mit der Bestätigung des Einreiseformulars SwissPLF angeben. Dadurch erhalten die Kantone alle ausgefüllten SwissPLFs und die Testergebnisse.

Wer bezahlt die Tests? Tests, die zu Testzertifikaten führen, sind für Personen ab 16 Jahren ab dem 1. Oktober selbst zu bezahlen.

Was ist, wenn mein Test positiv ausfällt? Die Person kann zwar einreisen, muss sich aber auf direktem Weg in Isolation begeben und sich innert zwei Tagen beim kantonsärztlichen Dienst melden.

Gibt es Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht? Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten ausreisen. Der Bund hat Regionen definiert, die als Grenzregion gelten. Dazu gehören etwa auch Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol in Österreich oder Franche-Comté in Frankreich. Ebenfalls ohne Test einreisen können Kinder unter 16 Jahren.

Wie sieht es mit Besuchen im nahen Ausland und Einkaufstourismus aus? Die Formular- und Testpflicht entfällt, solange man sich in Grenzregionen bewegt.