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Was ist Dropshipping?

Dropshipping wird auch als Streckengeschäft, Direkthandel, Fulfillment, Streckenhandel oder Direktversand bezeichnet.

So funktioniert Dropshipping: Der Online-Shop, bei dem die Käuferinnen und Käufer die Bestellung aufgegeben, übernimmt beim Streckengeschäft nur die Bestellannahme und Abrechnung. Die Ware wird jedoch direkt vom Hersteller oder Großhändler geliefert. Dieses Geschäftsmodell wird etwa von Shop-Betreibern genutzt, die kein eigenes Lager haben. Für Käufer ist nicht immer leicht erkennbar, ob es sich um einen Direkthandel handelt oder nicht, denn es besteht keine Kennzeichnungspflicht.

Welche Vor- und Nachteile bietet der Direkthandel?

Für Kunden eröffnet sich durch den Direkthandel ein vielfältigeres Angebot, zu oft günstigeren Preisen - so dass das eine oder andere „Schnäppchen“ möglich ist.

Zugleich ist der Direkthandel mit Risiken behaftet:

So können Zusatzkosten auf die Käufer zukommen, wie etwa Zoll. Kommt die Ware aus einem Nicht-EU-Land, zum Beispiel aus dem Vereinigten Königreich oder China, müssen seit dem 1. Juli 2021 Einfuhrabgaben bezahlt werden. Für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen weiterhin keine Zölle gezahlt werden. Es wird jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Die erworbenen Produkte können von niedrigerer Qualität sein und nicht EU-Standards erfüllen. Sie können mangelhaft oder defekt sein. Auch kann das Preis-Leistungsverhältnis ungünstig sein oder es können gar Fälschungen vorliegen.

Hohe Rücksendekosten, zum Beispiel im Falle eines Widerrufs, sind ebenfalls nicht ausgeschlossen. Sie können sogar den Produktwert übersteigen, etwa wenn das Produkt zu Lasten des Käufers in ein Land außerhalb der EU versendet werden muss.

Ebenso kann es Lieferprobleme geben - wie sehr lange Lieferzeiten, Lieferengpässe oder auch Nichtlieferung.

Die Kontaktaufnahme kann bei Problemen schwierig werden.

Manche Online-Shops beziehungsweise Webseiten gehen nach kurzer Zeit offline und sind dann nicht mehr erreichbar.

Welche Rechte haben Käuferinnen und Käufer?

Dropshipping ist legal und unterliegt somit denselben Regelungen, wie ein Einkauf in jedem anderen Online-Shop auch, egal ob der Händler im EU-Ausland sitzt oder in Deutschland. Es gilt das EU-weite Widerrufsrecht - das heißt, Käufer können die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

Der Händler muss jedoch keine inländische Rücksendeadresse angeben. So ist es etwa möglich, dass Käufer das Produkt direkt an den Lieferanten außerhalb Europas zurückschicken sollen – was sehr teuer werden kann. Käufer sollten daher vor der Bestellung einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen oder im Zweifelsfall nachfragen. Denn der Händler muss darüber informieren, wenn der Lieferant in einem Nicht-EU-Land sitzt und welche Kosten dadurch auf Käufer zukommen können.

Werden bei der Anlieferung Extrakosten geltend gemacht, können Käufer die Paketannahme verweigern und den Kaufpreis vom Händler zurückverlangen.

Wurde im Voraus bezahlt, kann es vorkommen, dass Käufer zwar das Recht auf Rücksendung haben, der Geldbetrag aber nicht oder nur schleppend erstattet wird. Das lässt sich vermeiden, wenn man etwa „Kauf auf Rechnung“ oder „Zahlung per Kreditkarte“ wählt. Hier kann gegebenenfalls das Geld über Chargeback zurückgeholt werden.

Was tun, wenn das Produkt kaputt geht?

In diesem Fall, können Käufer EU-weit zwei Jahre lang vom Händler einen Ersatz (Umtausch) oder eine Reparatur verlangen (Gewährleistung).

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Innerhalb der ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer, das heißt, es wird vermutet, dass der Schaden bereits bei der Warenübergabe vorhanden war. Möchte der Verkäufer das nicht gegen sich gelten lassen, muss er den entsprechenden Nachweis führen.

Nach Ablauf dieser sechs Monate muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war (Beweislastumkehr).

Einfach vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen ist nach deutschem Recht nicht möglich.

Was tun, wenn ein beschädigtes Paket ankommt?

Käufer können die Annahme verweigern, wenn bereits von außen sichtbar ist, dass die Ware durch den Transport beschädigt wurde. Es sollten Fotos des Schadens gemacht und die Beschädigung auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Der Zusteller sollte einen Durchschlag des Frachtbriefs aushändigen.

Wird der Schaden erst nach dem Auspacken sichtbar, sollten Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen.

Was tun, wenn die Dropshipping-Bestellung nicht ankommt?

Man sollte sich umgehend an den Online-Händler wenden, wenn der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde. Käufer können dann eine Ersatzlieferung fordern (eine Lieferfrist setzen) oder das Geld zurückverlangen.

Reagiert der Online-Händler innerhalb einer angemessenen Frist nicht und haben die Kunden mit Kreditkarte bezahlt, können sie bei ihrer Bank ein Chargeback veranlassen. Auch Zahlungen per Lastschrift lassen sich zurückbuchen. Ebenso bieten einige Zahlungsdienstleister einen Käuferschutz an.

Weitere Hinweise und Tipps für einen erfolgreichen Dropshipping-Einkauf finden alle Interessierten auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums.

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Verbraucherschutz