Beim Käuferschutz liegt der Teufel im Detail

Beim Käuferschutz liegt der Teufel im Detail

Es könne auch vorkommen, dass zwar Ware geliefert wurde, diese aber von der Beschreibung des Produkts abweiche oder defekt sei. Auch hier wirkten die Käuferschutzprogramme meist. Entdecke ein Kunde den Mangel erst später, bekomme er kein Geld zurück. Einige Punkte sollten Kunden in jedem Fall beachten. So muss laut Verbraucherschützern der Mangel gegenüber dem Anbieter des Käuferschutzes nachgewiesen werden, am besten durch Fotos. Häufig reiche hier schon das Hochladen des Fotos auf der Plattform. Beanspruche ein Kunde Käuferschutz für eine mangelhafte Ware, müsse er zudem nachweisen können, dass er die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt hat. Auf der sicheren Seite seien Käufer daher nur, wenn sie einen Rückversand mit Sendungsnachverfolgung wählen. Wer per DHL-Paket die Ware zurückschicke, habe diesen Schutz nicht, da es bei dieser Versandart keinen ausreichenden Versandbeleg gebe. Auch könne es sein, dass der Kunde auf den Kosten der Rücksendung sitzenbleibe, da der Käuferschutz dies nicht abdecke. Positive Ausnahme sei hier Paypal. Der Dienstleister übernehme bis zu zwölf Mal im Jahr Rücksendungen bis zu 25 Euro. Auch sollte beachtet werden, dass defekte, zurückgesendete Ware vom Verkäufer repariert und wieder versendet werden könne. In diesem Fall müsse der Käufer erstattetes Geld erneut überweisen. Wer dies nicht akzeptiere, riskiere juristischen Ärger, warnen die Verbraucherschützer.