AnzeigeMaskenqualitätDurchblick im Masken-Dschungel: So erkennen Sie eine gute Maske

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Regio­na­le Lan­des- und Zen­tral­re­gie­run­gen in aller Welt haben die Mas­ken­pflicht ein­ge­führt. Sie gilt über­wie­gend für den Auf­ent­halt in geschlos­se­nen, gemein­schaft­li­chen Räu­men und für bestimm­te All­tags­ak­ti­vi­tä­ten, bei denen der Min­dest­ab­stand von 1,50 m nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Die wis­sen­schaft­li­chen Anfangs­theo­rien, wel­che eine kon­takt­lo­se Über­tra­gung des Virus in der Luft durch Aero­so­le nahe­leg­ten, haben sich inzwi­schen bestä­tigt. Des Wei­te­ren gehen Exper­ten sogar davon aus, dass selbst das Ein­hal­ten eines Min­dest­ab­stands mög­li­chen Anste­ckun­gen nicht aus­rei­chend vor­beugt, da das Coro­na-Virus wohl inten­si­ver durch die Luft getra­gen wird als bis­her angenommen.

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Kürz­lich hat sogar der Prä­si­dent der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka, Donald Trump, auf­grund schwin­del­erre­gen­der, stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len nach anfäng­li­cher Wei­ge­rung ein­ge­ste­hen müs­sen, dass das Tra­gen einer Mas­ke eine „patrio­ti­sche Pflicht“ sei.

In Spa­ni­en, einem der für Deut­sche belieb­tes­ten Urlaubs­län­der, herrscht der­zeit in fast allen Pro­vin­zen des Lan­des die tota­le Mas­ken­pflicht, sobald man sein Zuhau­se ver­lässt. Die Mas­ken müs­sen dort eben­falls an Strän­den und dem Pool­ge­län­de getra­gen werden.

Aufklärungsarbeit im Maskendschungel

Wie sinn­voll ist das Tra­gen einer Mas­ke? Schüt­ze ich mich und mei­ne Mit­men­schen tat­säch­lich vor einer poten­zi­el­len Anste­ckung? Wel­che Mas­ke ist für mich die rich­ti­ge? Die Bür­ger sind in die­ser Hin­sicht größ­ten­teils ver­un­si­chert und meist ori­en­tie­rungs­los. Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, haben die meis­ten Regie­run­gen seit Beginn der Pan­de­mie ver­sucht, Auf­klä­rungs­ar­beit zu leisten.

Unter­schie­den wur­de haupt­säch­lich zwi­schen chir­ur­gi­schen Model­len (den meist blau-far­be­nen Ein­weg­mas­ken) und hoch­gra­di­gen FFP2-Model­len („Fil­te­ring Face Pie­ce“, im Volks­mund oft auch als „wei­ße Schna­bel­mas­ken“ bezeich­net). Der Bevöl­ke­rung wur­de nahe gelegt, eine „chir­ur­gi­sche Ein­weg­mas­ke“ zu tra­gen, wel­che dann auch des Öfte­ren von Gemein­den an ihre Ein­woh­ner ver­teilt wur­de. FFP2-Mas­ken sei­en im Prin­zip für medi­zi­ni­sches Per­so­nal vorgesehen.

Im Gegen­satz dazu hat die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) kurz nach Aus­bruch der Pan­de­mie über Wochen hin­weg fast täg­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass nur FFP2- bezie­hungs­wei­se die noch hoch­wer­ti­ge­ren FFP3-Mas­ken, mit einem Par­ti­kel-Pene­tra­ti­ons­schutz von min­des­tens 94 % bezie­hungs­wei­se 99 % effek­tiv vor dem Coro­na-Virus schüt­zen und für die Ein­däm­mung der Pan­de­mie geeig­net sei­en. Man kön­ne sich jedoch schnell infi­zie­ren, sobald die Mas­ke abge­nom­men wird. Außer­dem, so die WHO, kön­ne das Tra­gen einer chir­ur­gi­schen Mas­ke Leicht­sinn im Umgang mit dem Virus för­dern. Daher riet die WHO noch vor weni­gen Mona­ten vom Tra­gen einer chir­ur­gi­schen bezie­hungs­wei­se hygie­ni­schen Mas­ke ab. Unse­re Bun­des­kanz­le­rin, Ange­la Mer­kel, bezeich­ne­te die­sel­bi­gen zudem zeit­gleich öffent­lich als poten­zi­el­le Virenschleuder.

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Erneut stell­ten sich Prof. Dr. Vol­ker Groß­kopf und Rechts­an­walt Hubert Klein arbeits­recht­li­chen Fra­gen, die zu aktu­el­ler Stun­de vie­le Pfle­ge­kräf­te bewe­gen. Das Gespräch fand zusam­men mit Kin­der­kran­ken­schwes­ter Jean­ni­ne Fasold auf Insta­gram statt. Wir haben den Stream im Nach­hin­ein ein wenig zusam­men­ge­schnit­ten und für alle zur Ver­fü­gung gestellt.

Den­noch bestell­ten die Minis­ter­prä­si­den­ten unse­rer Lan­des­re­gie­run­gen anfangs Hun­der­te Mil­lio­nen an chir­ur­gi­schen bezie­hungs­wei­se hygie­ni­schen Ein­weg­mas­ken, lie­ßen die­se meist mit Mili­tär­flie­gern der Bun­de­wehr aus Chi­na ein­flie­gen. Wenig spä­ter folg­ten auch FFP2-Schutzmasken.

Die Qua­li­tät der Mehr­heit der ein­ge­führ­ten Mas­ken, unab­hän­gig ihrer Kate­go­rie, stell­te sich im Nach­hin­ein oft als unzu­rei­chend her­aus. In Madrid, einer der am meis­ten vom Virus heim­ge­such­ten Städ­te Euro­pas, ver­teil­te die regie­ren­de Bür­ger­meis­te­rin in der ers­ten Mai­wo­che 14 Mil­lio­nen FFP2-Mas­ken an die Bevöl­ke­rung. Dafür gab sie 36 Mil­lio­nen Euro aus. Kri­ti­siert wur­de sie öffent­lich für die­se Akti­on vor allem von Ärz­te- und Pfle­ge­ver­bän­den, wie auch der Zen­tral­re­gie­rung und ihrer poli­ti­schen Oppo­si­ti­on, wel­che alle­samt die­se Akti­on als unver­ant­wort­lich und gefähr­lich ein­stuf­ten, da FFP2-Mas­ken genau wie FFP3-Mas­ken, für den Kran­ken­haus­be­trieb und medi­zi­ni­sches Per­so­nal gedacht sei­en und nicht für den all­täg­li­chen Gebrauch der Zivil­be­völ­ke­rung. Die Gefahr bestün­de vor allem dar­in, dass der ein­fa­che Bür­ger oft­mals nicht in der Lage sei, die FFP2-Mas­ken rich­tig auf­zu­set­zen und somit die­se den Anwen­der noch weni­ger schüt­zen wür­den, als die ein­fa­chen chir­ur­gi­schen Mas­ken. Neben­bei sei noch bemerkt, dass die von Madrid über die Platt­form Ali­b­a­ba erwor­be­nen Mas­ken trotz exis­tie­ren­der CE-Zer­ti­fi­ka­te die nach­träg­li­chen Qua­li­täts­prü­fun­gen in den spa­ni­schen Labors nicht bestan­den haben und die CE-Zer­ti­fi­zie­rung sich als Fäl­schung erwies.

Aus Kos­ten­grün­den und Ver­füg­bar­keits­eng­päs­sen haben Regie­run­gen bis­her also grund­sätz­lich die ein­fa­chen, meist blaufar­bi­gen, chir­ur­gi­schen Ein­weg­mas­ken für ihre Bür­ger als aus­rei­chen­den Schutz emp­foh­len, um das Risi­ko von Anste­ckungs­ket­ten zu mini­mie­ren, obwohl die­ser Mas­ken­typ nach­weis­lich kei­nen aus­rei­chen­den Trä­ger­schutz gewähr­leis­tet. Um der Bevöl­ke­rung den Erwerb zu erleich­tern, hat die spa­ni­sche Regie­rung den Ver­kaufs­preis der chir­ur­gi­schen Ein­weg­mas­ke auf maxi­mal 0,96 Cent limi­tiert. In Deut­schen Apo­the­ken wird für die sel­bi­ge unge­fähr der dop­pel­te Preis verlangt.

Versorgungsengpässe gehören inzwischen der Vergangenheit an

Inzwi­schen gehö­ren Ver­sor­gungs­eng­päs­se der Ver­gan­gen­heit an. Es gibt aus­rei­chend Lager­be­stän­de und Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten sowohl für chir­ur­gi­sche als auch für par­ti­kel­fil­trie­ren­de FFP-Model­le. Die Fak­ten­la­ge bestä­tigt wei­ter­hin, dass chir­ur­gi­sche Ein­weg­mas­ken kei­nen hin­rei­chen­den Eigen­schutz, jedoch einen weit­ge­hen­den, wenn auch limi­tier­ten, Fremd­schutz bie­ten. FFP-Mas­ken (ohne Ven­til) hin­ge­gen bie­ten ab einem Par­ti­kel­fil­ter­grad von 94 Pro­zent und Gesamt­schutz­leis­tung von 92 Pro­zent aus­rei­chend Fremd- und Eigen­schutz vor vira­len und bak­te­ri­el­len Infektionen.

Obwohl laut Norm FFP2- und FFP3-Mas­ken nicht zur Kate­go­rie der Medi­zin­pro­duk­te gehö­ren, die­nen die­se dem Schutz des medi­zi­ni­schen Per­so­nals in Kran­ken­häu­sern und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass die­se Mas­ken für die Kate­go­rie „Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung“ des medi­zi­ni­schen Per­so­nals reser­viert sind. Viel­mehr das Gegen­teil ist der Fall: Gera­de in Zei­ten der Pan­de­mie soll­ten die­se Mas­ken für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­füg­bar und erschwing­lich sein.

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Lesen Sie mehr im zwei­ten Teil die­ses Arti­kels.