Zoll­rechnerZoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Zoll­rechnerZoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Zusätzlich zu den Einfuhr­abgaben können Gebühren für den Paket­dienst anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser die Zoll­anmeldung für den Empfänger durch­führt. Bei der Zoll­anmeldung ermittelt der Zoll welche Gebühren für die Bestellung konkret fällig werden. In der Regel zeigt die Rechnung auf dem Paket, was die Bestellung enthält. So können Zoll­beamte die Einfuhr­abgaben ermitteln.

Zoll­rechnerZoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Wichtig: Der Paket­dienst kann nur eine ausreichend gekenn­zeichnete Lieferung – also eine mit allen notwendigen Angaben – für den Empfänger beim Zoll anmelden. Klebt der Onlineshop zum Beispiel keine Rechnung aufs Paket, kann der Zoll­beamte nicht erkennen, was die Lieferung enthält – und sie landet im Zoll­amt. Dort muss der Empfänger das Paket unter Vorlage der Rechnung selbst anmelden und die fälligen Steuern und Zoll­gebühren bezahlen.

Meldet der Paket­dienst hingegen die Ware beim Zoll an, zahlt der Empfänger für diese Dienst­leistung. Wie dieser Service heißt und wie hoch die Gebühr dafür ist, unterscheidet sich von Dienst zu Dienst. DHL Express etwa verlangt eine Kapital­bereit­stellungs­provision in Höhe von 2 Prozent des Gesamt­werts – mindestens aber 12,50 Euro zuzüglich Mehr­wert­steuer. Eine vergleich­bare Gebühr der Deutschen Post nennt sich Auslagepauschale und beträgt 6 Euro.

Übrigens: Für die Verzollung von Souvenirs aus dem Urlaub gelten andere Regeln. Mehr dazu in unserem Special Urlaubsgepäck: Die wichtigsten Regeln rund um den Zoll.